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Statut für die Verleihung des Basta Willkomm Ordens |
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Art. 1: Der Orden führt
seinen Namen nach seinem Gründer, Ritter Basta der Hetzmajor des Hohen Reyches Aquae Thermae. |
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Art. 2: Durch die
Stiftung dieses Ordens soll das die ganze Welt umspannende Band der
Schlaraffia durch den persönlichen Kontakt zwischen den einzelnen Reychen fester gestaltet werden. |
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Art. 3: Als Stiftungstag
gilt der 12. Lethemond a.U.
38 (1897) |
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Art. 4: Das Ordenskapitul besteht aus allen Basta-Rittern der hohen Aquae Thermae, dem Kantzelar des Basta-Ordens, dem Marschall des
Basta-Ordens, dem Vogt des Basta-Ordens, dem Schatzmeister des Basta-Ordens
sowie allen Oberschlaraffen und dem Kantzelar der
hohen Aquae Thermae. |
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Die Aufgaben des Kantzelars des Basta-Ordens sind: |
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• die Führung der Ordensgeschäfte, • die Vertretung des Ordens nach außen, • die Organisation der Basta-Feyern, • die Durchführung der Zeremonie der Ordensverleihung, • die Einberufung eines Ordenskapituls
und • der Vorsitz im Ordenskapitul. |
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Die Aufgaben des
Marschalls des Basta-Ordens sind: |
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• die Führung der Ordensmatrikel, • die Verwaltung der Anmeldung für die Ordensverleihung
und der diesbezügliche Schriftverkehr, • die Verwaltung der zu verleihenden Orden und Schärpen
und • die Meldung der Ordensverleihungen an die
Landesverbände Allschlaraffias. |
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Die Aufgaben des Vogts
des Basta-Ordens sind: |
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• die Organisation und Vorbereitung der
Festburgausrüstung bzw. Ausschmückung, sowie • die technisch - organisatorische Zuständigkeit für die
reibungslose Durchführung der Basta-Feyer. |
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Die Aufgaben des
Schatzmeisters des Basta-Ordens sind: |
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• die Führung der Finanzgeschäfte unabhängig von den Reychsfinanzen und • die Bestellung der Festburg
bei dem zuständigen Rechtsträger. |
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Art. 5: Das Ordenskapitul ist bei Anwesenheit von mindestens der
Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit gefasst. Den Vorsitz führt im Namen des Oberschlaraffats
der Kantzelar des Basta-Ordens. Der Kantzelar, der Marschall, der Vogt und der Schatzmeister
des Basta-Ordens werden durch das Ordenskapitul
gewählt und vom Oberschlaraffat eingesetzt. |
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Art. 6: Der
Basta-Willkomm-Orden kann Schlaraffen jedes Standes (Ritter, Junker und
Knappen) verliehen werden. |
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Art 7: Der
Basta-Willkomm-Orden umfasst drei Klassen, die abgestuft nach der Anzahl der
Einritte in befreundete Reyche verliehen werden
können. |
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III. Klasse: Der Orden
besteht aus einer Metallhalbkugel mit dem Uhu und zeigt das Bild des
Erdballes. Er wird an einer blau-gelben Kordel um den Hals getragen. Für die
Verleihung ist der Einritt in 75 verschiedene schlaraffische Reyche oder Colonien
erforderlich. |
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II. Klasse: Die
Ausführung des Ordens ist die gleiche wie bei der III. Klasse. Er wird jedoch
an einer Uhukette mit unterlegtem roten Band um den
Hals getragen. Für die Verleihung ist der Einritt in 125 verschiedene
schlaraffische Reyche oder Colonien
erforderlich. |
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I. Klasse: Der Orden
besteht aus einer (vollen) Metallkugel mit dem Uhu und zeigt den ganzen
Erdball. Der Erdball ist von einem Stern umgeben. Er wird an einer Uhu-Kette
mit unterlegtem roten Band um den Hals getragen. Für die Verleihung ist der
Einritt in 170 verschiedene schlaraffische Reyche
oder Colonien erforderlich. |
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Art. 8: Für die
Anrechnung der Anzahl der besuchten Reyche ist
maßgebend, dass an einem Sippungstag nur ein Reych besucht werden darf. Es zählen alle Sippungen, die im Vademekum eine Sippungs-Nummer
tragen, sowie Sippungen in versunkenen Reychen und in Reychen, die im
Verborgenen gesippt haben. |
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Art. 9: Der Nachweis
über die erfolgten Einritte hat auf Grund des Schlaraffenpasses zu erfolgen.
Die Formblätter der Einrittslisten sind beim Marschall
des Basta-Ordens anzufordern. Die ausgefüllten Formblätter sind an diesen
spätestens drei Wochen vor der Basta-Feyer
zurückzusenden. Sie sollen tunlichst vom Kantzelar
des Reyches, dem der Ordenswerber angehört, auf
Richtigkeit kontrolliert und bestätigt werden. Zwei bis drei Stunden vor
Beginn einer Basta-Feyer findet eine Passprüfung
statt, bei der die Einrittslisten einer letzten,
strengen Kontrolle unterworfen werden. |
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Art. 10: Für die
Verleihung des Ordens ist der jeweilige Selbstkostenpreis zu berappen. Die
Basta-Ritter I. Klasse können eine Schärpe gegen Kostenersatz anfordern.
Farben blau/gelb; eingestickt der Text: Basta-Ritter I. Klasse (in Rot). |
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Art. 11: Über die
Verleihung des Ordens wird eine Urkunde ausgefolgt, welche vom Marschall des Basta-Ordens
ausgestellt und von diesem, vom Kantzelar des
Basta-Ordens und von einem Oberschlaraffen des hohen Reyches
Aquae Thermae
unterfertigt wird. |
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Art. 12: Die Träger des
Basta-Willkomm-Ordens führen den Titul "Basta-Ritter III. (II., I.)" der in der
Kopfzeile der Stammrolle eingetragen wird. (Fußnote 1) |
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Art. 13: Entsprechend
dem Gründer des Basta-Willkomm-Ordens, Ritter Basta, muss die Anzahl der
nachgewiesenen Einritte in verschiedene schlaraffische Reyche
und Colonien immer der Gesamtzahl der bestehenden Reyche entsprechen. Aus diesem Grund wurde die Anzahl der
für den Basta-Willkomm-Orden erforderlichen Reyche
ständig angepasst. |
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Erforderliche Reyche oder Colonien (ab a.U. 141) |
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III. Klasse: 75 II.Klasse:125 I. Klasse: 170 |
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Art. 14: Der
Basta-Willkomm-Orden wird nur bei einer Basta-Feyer
verliehen. Diese findet einmal in der Jahrung in
den Gemarkungen des hohen Reyches Aquae Thermae statt und zwar
jeweils am ersten Sonntag des Wonnemondes und beginnt Glock 6 (2) des Abends.
Die Aufnahmezeremonie in den Basta-Orden mit der Gelöbnisformel auf das Basta-Schwert:Basta zu Ehr, Aquae
Thermae zu Lieb, Allschlaraffia allzeit getreuwird vom Kantzelar des
Basta-Ordens vorgenommen. Ausnahmen für die Ordensverleihung außerhalb einer
Basta-Feyer können nur nach härtester Prüfung
durchgeführt werden. Hierüber entscheiden Kantzelar,
Marschall, Vogt und Schatzmeister des Basta-Ordens einstimmig. |
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Art. 15: Die
Bestimmungen über den Wiking-Orden werden in einem eigenen Blatt festgehalten
und nur auf Antrag zugesendet. |
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Art. 16: Frühere
Fassungen des Statuts treten hiermit außer Kraft. |
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(Fußnote 1) Die
Eintragung von Trägern des Basta-Ordens aus dem Stande der Knappen und Junker
erfolgt in der dem Eintritt in den Ritterstand folgenden Stammrolle. |
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Verleihung des Wiking Ordens (Neufassung a.U.
142) |
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Art. 1: Der Orden führt
seinen Namen nach Ritter Wiking dem Seefahrer. |
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Art. 2: Durch diesen
Orden soll das die ganze Welt umspannende Band der Schlaraffia durch den
persönlichen Kontakt zwischen den einzelnen Reychen
noch fester gestaltet werden, als dies durch die Basta-Willkomm-Orden bereits
geschieht. |
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Art. 3: Die erste Verleihung
des Ordens erfolgte am 27. Eismond a.U. 75 (1934). |
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Art. 4: Die Führung der
Ordensgeschäfte wird durch das Ordenskapitul des
Basta-Willkomm-Ordens besorgt. |
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Art. 5: Der Wiking-Orden
kann Schlaraffen jedes Standes (Ritter, Junker und Knappen) verliehen werden,
so ihnen der Basta-Willkomm-Orden I. Klasse verliehen wurde und sie alle Reyche und Colonien besucht
haben, die in der Stammrolle zum jeweiligen Zeitpunkt der Ordensverleihung
gültig sind. |
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Art. 6: Für die
Anrechnung der besuchten Reyche und Colonien ist maßgebend, dass an einem Sippungstag
nur ein Reych besucht werden darf. Es zählen alle Sippungen, die im Vademecum des
jeweiligen Reyches oder der Colonie
eine Sippungs-Nummer tragen. |
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Art. 7: Der Wiking-Orden
besteht aus einer Metallkugel als Symbol für den ganzen Erdball mit dem Uhu.Der Erdball ist von einem Stern umgeben, der mit
einem Kranz von funkelnden Steinen und mit sieben "großen
Edelsteinen" verziert ist. Ein Metallband mit der Aufschrift
"WIKING" vervollständigt den Orden.Er
wird an einer Uhu-Kette mit unterlegtem blauen Band um den Hals getragen. |
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Art. 8: Der Nachweis
über die erfolgten Einritte hat auf Grund des Schlaraffenpasses zu erfolgen.Die Formblätter der Einrittsliste
und ein Verzeichnis aller Reyche und Colonien des Uhuversums sind
beim Marschall des Basta-Ordens anzufordern.Die
ausgefüllten Formblätter sind an diesen spätestens drei Wochen vor der Basta-Feyer zurückzuschicken. Sie sind tunlichst vom Kantzelar des Reyches, dem der
Ordenswerber angehört, auf deren Richtigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.Zwei bis drei Stunden vor Beginn einer Basta-Feyer findet eine Passprüfung statt, bei der die Einrittslisten einer letzten, strengen Kontrolle
unterworfen werden. |
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Art. 9: Für die
Verleihung des Ordens ist der jeweilige Selbstkostenpreis zu berappen. Die
Wiking-Ritter können eine Schärpe gegen Kostenersatz anfordern. Farben
blau/gelb; eingestickt der Text in Gold: Wiking-Ritter. |
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Art. 10: Über die
Verleihung des Ordens wird eine Urkunde ausgefolgt, welche vom Marschall des
Basta-Ordens ausgestellt und von ihm, vom Kantzelar
des Basta-Ordens sowie von allen drei Oberschlaraffen des hohen Reyches Aquae Thermae unterfertigt wird. |
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Art. 11: Die Träger des
Wiking-Ordens führen den Titul
"Wiking-Ritter", der in der Kopfzeile der Stammrolle eingetragen
wird. (Fußnote 1) |
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Art. 12: Der
Wiking-Orden wird nur anlässlich einer Basta-Feyer
verliehen. Diese findet einmal in der Jahrung in
den Gemarkungen des hohen Reyches Aquae Thermae statt und zwar
jeweils am ersten Sonntag des Wonnemondes. Die Aufnahmezeremonie in den
Wiking-Orden mit der Gelöbnisformel auf das Basta-Schwert:Wiking
zu Ehr, Aquae Thermae zu
Lieb, Allschlaraffia allzeit getreuwird vom Kantzelar des Basta-Ordens vorgenommen. Ausnahmen für die
Ordensverleihung außerhalb einer Basta-Feyer können
nur nach härtester Prüfung durchgeführt werden. Hierüber entscheiden der Kantzelar, der Marschall, der Vogt und der Schatzmeister
des Basta-Ordens einstimmig. |
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Art. 13: Frühere
Fassungen des Statuts treten hiermit außer Kraft. |
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(Fußnote 1) Die
Eintragung von Trägern des Wiking-Ordens aus dem Stande der Knappen und
Junker erfolgt in der dem Eintritt in den Ritterstand folgenden Stammrolle. |
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